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Leitlinien in der Liquordiagnostik der DGLN
 

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Neue Leitlinie "Lumbalpunktion und Liquordiagnostik"

 

14. August 2019 – Die S1-Leitlinie „Lumbalpunktion und Liquordiagnostik“ (AWMF-Registernummer 030/141) steht ab sofort online zur Verfügung. Prof. Dr. Hayrettin Tumani, Schwendi/Ulm, und Priv.-Doz. Dr. Hela-F. Petereit, Köln, haben die Leitlinienarbeit federführend koordiniert.

 

Die S1-Leitlinie „Lumbalpunktion und Liquordiagnostik“ (AWMF-Registernummer 030/141) steht ab sofort unter https://www.dgn.org/leitlinien in einer umfänglich überarbeiteten Neufassung zur Verfügung. Es handelt sich um eine Erweiterung und Aktualisierung der S1-Leitlinie „Diagnostische Liquorpunktion“, die zum 1. Januar 2016 ausgelaufen war. Prof. Dr. Hayrettin Tumani, Schwendi/Ulm, und Priv.-Doz. Dr. Hela-F. Petereit, Köln, haben die Leitlinienarbeit federführend koordiniert, an deren Entwicklung sowohl Experten der Deutschen Gesellschaft für Neurologie als auch der Deutschen Gesellschaft für Klinische Neurochemie und Liquordiagnostik (DGLN) beteiligt waren.

Die diagnostische Lumbalpunktion ist bei vielen neurologischen Erkrankungen indiziert, wie z.B. bei entzündlichen neurologischen Erkrankungen wie Meningitis, Multiple Sklerose, zum Nachweis von bildgebend nicht fassbaren Subarachnoidalblutungen oder Ausbreitung maligner Erkrankungen auf den Liquorraum und die Meningen. Auch in der Diagnostik und Differentialdiagnostik neurodegenerativer Erkrankung spielt die Liquoranalytik eine zunehmend wichtige Rolle. „Die Liquoruntersuchung stellt häufig die einzig sichere Diagnosemöglichkeit dar, sie ist in vielen Fällen sogar alternativlos“, betonen die Koordinatoren Prof. Tumani und PD Dr. Petereit.

Hinweise zur praktischen Durchführung der Lumbalpunktion
Die Leitlinie gibt konkrete Hinweise zur praktischen Durchführung der Lumbalpunktion. Sie empfehlen, vor der Punktion der Liquorräume das schriftliche Einverständnis des Patienten einzuholen und Kontraindikationen wie eine Blutungsneigung oder erhöhter intrakranieller Druck auszuschließen. Um unnötige Nachpunktionen zu vermeiden, wird empfohlen, eine ausreichende Menge (mind. 10 ml) zu gewinnen und die Liquor- und zeitgleich abgenommene Serumprobe unverzüglich in ein spezialisiertes Labor zu verschicken, damit das Notfall- und Grundprogramm der Liquoranalytik innerhalb von zwei Stunden durchgeführt werden kann. Für die zeitsensitive Liquorzytologie ist sogar eine Transportzeit von weniger als eine Stunde zu empfehlen. Um die diagnostische Ausbeute zu maximieren, müssen die für die klinische Fragestellung geeigneten Analysanden ausgewählt und die Regeln zur Präanalytik beachtet werden.

Vorgehen bei Patienten unter NOAK-Therapie und doppelter Plättchenaggregationshemmung
Ergänzend zur Vorgänger-Leitlinie enthält die aktualisierte Fassung auch Empfehlungen für das Vorgehen bei Patienten mit neuen oralen Antikoagulanzien (NOAK) und doppelter Plättchenaggregationshemmung, die sich einer Liquorraumpunktion (LP) unterziehen müssen. Wie ausgeführt wird, ist die Indikation zur LP bei gerinnungshemmender Therapie häufig eine Einzelfallentscheidung, die im interdisziplinären Diskurs getroffen werden muss. Das Risiko einer Unterbrechung der gerinnungshemmenden Therapie muss gegen das vermehrte Blutungsrisiko bei LP unter gerinnungshemmender Therapie abgewogen werden.

Liquoranalytik: Angabe einer sinnvollen Fragestellung ist wichtig!
Die Liquoranalytik erfordert eine zusammenfassende Beurteilung aller Einzelbefunde in einem integrierten Gesamtbefund, damit eine zuverlässige und diagnostisch wertvolle Befundaussage erzielt werden kann. Die neue Leitlinie hebt hervor, dass die Angabe einer sinnvollen klinischen Fragestellung mit Einreichung der Probe von besonderer Wichtigkeit für die Befundung ist.

 

Die Leitlinie gibt in Folge detaillierte Empfehlungen zur Liquordiagnostik und den typischen Befundkonstellationen der einzelnen neurologischen Erkrankungen (infektiös-entzündliche Erkrankungen, autoimmun-entzündliche Erkrankungen, degenerative Erkrankungen, vaskuläre Erkrankungen, neoplastische Erkrankungen und sonstigen Erkrankungen wie einer Liquorfistel oder die idiopathische intrakranielle Hypertension).

Die aktualisierte Leitlinie ist bis zum 24. Juli 2024 gültig.

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