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Fachqualifikation Liquordiagnostik (klinischer Teil)
Die Voraussetzungen für die Anerkennung der Fachqualifikation in der Liquordiagnostik wurden in den hier folgenden Richtlinien geregelt.

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Richtlinien für die Ausbildung und den Erwerb der Fachqualifikation Liquordiagnostik (klinischer Teil)

 

Diese Richtlinien regeln die Ausbildung und den Erwerb der Fachqualifikation Liquordiagnostik (klinischer Teil). Sie wurden von der Weiterbildungskommission der Deutschen Gesellschaft für Liquordiagnostik und Klinische Neurochemie e.V. (DGLN) verfasst und treten am 1. Januar 2011 in Kraft.

Das Ziel der Richtlinien ist, die Ausbildung der liquorpunktierenden klinisch tätigen Kollegen für die Liquoranalytik und klinische Neurochemie zu verbessern. Die dabei erworbene Fachkompetenz in der Beurteilung der Liquoranalytik und klinischen Neurochemie und insbesondere deren klinische Befundung soll durch den Erwerb dieser Fachqualifikation nachgewiesen werden.
Die Belange der Ausbildung sowie des Erwerbs der Fachqualifikation werden durch die Weiterbildungskommission der DGLN geregelt. Der Vorstand der DGLN befindet nach Vorschlag der Weiterbildungskommission über Ausbildungsinhalte und Umfang sowie die zur Erlangung der Fachqualifikation erforderlichen Nachweise. Die Festlegung der Prüfungsordnung, Zusammensetzung der Prüfungskommission, der Prüfungstermine und Erstellung der Bescheinigungen der Fachqualifikation liegen in der Kompetenz der Weiterbildungskommission.

Die Fachqualifikation Liquordiagnostik (klinischer Teil) ersetzt nicht die Fachqualifikation Liquordiagnostik (Liquorzertifikat der DGLN). Der klinische Teil ist für approbierte punktierende Ärzte/innen vorgesehen. Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt in der diagnostischen Einschätzung und Befundung der erhobenen Laborparameter im klinischen Alltag.

Methodische Aspekte der Liquoranalytik sind zur Bewertung mitgeteilter Laborergebnisse erforderlich, jedoch nicht im gleichen Umfang wie für das Liquorzertifikat der DGLN, das zur Leitung eines Liquorlabors qualifiziert. Dem integrierten Gesamtbefund kommt eine besondere Bedeutung zu. Die methodischen Aspekte eines Neurochemischen Labors sollen so verstanden werden, dass eine Indikation und Gewichtung der Methoden und Befunde vorgenommen werden kann. Diese Fähigkeiten sollten deutlich über die üblicherweise in den punktierenden Fächern geforderten Kenntnisse der Facharztausbildung hinausgehen. Sie sollten dem Absolventen der Ausbildung ermöglichen, in den jeweiligen Kliniken oder Praxen beratend zwischen Labor und Patienten behandelnden Ärzten/innen tätig zu werden.

Voraussetzungen für die Ausbildung und Anerkennung der Fachqualifikation Liquordiagnostik (klinischer Teil)

  • Nachweis eines abgeschlossenen Hochschulstudiums für Medizin und Nachweis der ärztlichen Berufsausübung.

  • Die Fachqualifikation können Ärzte/innen aus Kliniken und Praxen erwerben.

  • Zur Zielgruppe gehören Neurologen, Psychiater, Neurochirugen sowie Internisten, Kinderkliniker oder Hämatologen, in deren Tätigkeitsbereich die Liquordiagnostik fällt.

  • Es sollte bereits eine ausreichende Erfahrung in einem „punktierenden“ Fachgebiet vorliegen. Eine ausreichende Erfahrung wird als erreicht angesehen, wenn ein/e Arzt/Ärztin ganztägig mindestens 2 Jahre klinisch tätig war und in dieser Zeit liquorpunktiert wurde. Der Liquorbefund muss dabei einen wesentlichen Anteil an der Diagnostik haben. Die Facharztreife ist wünschenswert, ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

  • Die sich in Ausbildung Befindenden sollten während ihrer täglichen klinischen Arbeit die Möglichkeit haben, Fälle zu sammeln, bei der die Liquoranalytik eine wichtige diagnostische Rolle spielt. Es ist der Nachweis über 200 Fälle zu erbringen und in bereitgestellten Formblättern zu dokumentieren.

  • Darüber hinaus muss in 20 Fällen eine Epikrise von Krankheitsbildern erstellt werden. Diese ist entsprechend der Form der Beispielepikrise vorzunehmen: wie, warum und durch wen wurde der Liquorbefund erstellt und welche spezielle Bedeutung hatte der integrierte Liquorbefund für diesen Fall. Alle bearbeiteten Liquorbefunde sollten aus dem Grundprogramm mit Zellzahl und Differenzialzellbild, Gesamteiweiß, Albumin-, IgG-, IgA-, IgM-Quotienten, oligoklonalen Banden sowie Spezialanalytik, ggf. zusätzlich Spezialanalytik wie z.B. Antikörperindices und Demenzmarkern bestehen.

  • 2-wöchige, auch einzeltägig mögliche Hospitation in einem Liquorlabor, das von der DGLN als Ausbildungslabor anerkannt ist bzw. einem Labor, das in Umfang und Qualität dem eines DGLN anerkannten Liquorlabors entspricht. Die Hospitation in einem nicht von der DGLN anerkannten Liquorlabor muss vor Absolvierung durch den Vor- sitzenden der Weiterbildungskommission bestätigt werden.

  • 20 Beispiele mit von der DGLN zur Verfügung gestellten Daten sind durch den Kandidaten als integrierter Gesamtbefund darzustellen und zu kommentieren.

  • Erfolgreiche Teilnahme an einem mehrtägigen durch die DGLN anerkannten Liquorlaborkurs mit Schwerpunkt die Proteindiagnostik.

  • Teilnahme an einem durch die DGLN anerkannten Kurs für Liquorzytologie.

  • Teilnahme an einem durch die DGLN anerkannten oder durchgeführten Befundungsseminar.

  • Nachweis der Teilnahme an mindestens 2 von der DGLN anerkannten labordiagnostikorientierten Fortbildungen (z.B. das Liquorsymposium der DGN, DGN Fortbildungsakademiekurse und ähnliche von der DGLN anerkannte Kursen).


Nach Erlangung aller Voraussetzungen kann die Zulassung zur Prüfung im vorgefertigten Formblatt unter Beifügung der entsprechenden Einzelnachweise beantragt werden. Zwischen der Ausbildung und der Anmeldung zur Prüfung sollten nicht mehr als 12 Monate liegen. Die Fachqualifikation Liquordiagnostik (klinischer Teil) ist an die Mitgliedschaft der DGLN gekoppelt.

Weiterbildungsinhalte
Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sind zu erlangen in:

  • Theoretischen Grundlagen der Liquordiagnostik und Neurochemie

  • Physiologie und Pathophysiologie des Liquorkompartiments und des Nervensystems

  • Indikation und Kontraindikation der Lumbalpunktion

  • Krankheitsorientierter Evaluation von Befundmustern

  • Methodik spezieller Laboruntersuchungen der Liquordiagnostik und Neurochemie

  • Zytologie (Zellzahl, Zelldifferenzierung)

  • Proteinanalytik im Liquor und Serum für Albumin, IgG, IgA, IgM

  • Nachweis erregerspezifischer Antikörper im Liquor und Serum (Antikörperindex)

  • Nachweis von oligoklonalen Banden

  • Tumormarker

  • Laktat

  • Autoantikörper

  • Demenz-Marker

  • Nachweis von Liquor in Sekreten

  • Therapeutisches Drug Monitoring zentral wirksamer Medikamente

  • Molekularbiologische Techniken

  • Qualitätskontrolle

  • Befunderstellung: integrierter Gesamtbefund

  • Klinischer Befundinterpretation für neurologisch/psychiatrische, pädiatrische, onkologische und ggf. weitere Krankheitsbilder

  • Folgenden Krankheitsbildern und Befundkonstellationen:

  • Neuroimmunologische Erkrankungen

  • Erregerbedingte ZNS-Erkrankungen (Viren, Bakterien, Pilze und Parasiten)

  • Tumorerkrankungen des ZNS

  • Neurodegenerative Erkrankungen (Demenzen) o Erkrankungen des peripheren Nervensystems o Blutungen des zentralen Nervensystems

  • Liquorüber- und -unterdrucksyndrome

  • Psychiatrische Erkrankungen


Prüfungsinhalte
Weiterbildungsinhalte sind Prüfungsinhalte.

Prüfung
Die Prüfung wird auf Antrag durchgeführt, wenn die Voraussetzungen nachweislich erfüllt sind. Laborhospitation und klinische Tätigkeiten sind durch den Leiter der jeweiligen Institution zu bescheinigen.
Die 200 bearbeiteten Fälle sind in einem Vordruck zu dokumentieren. Die Epikrisen sowie die Befundbearbeitungen sind bei der Anmeldung zur Prüfung einzureichen. Die Epikrisen sind im Aufbau entsprechend dem bereitgestellten Beispiel anzufertigen.
Die Prüfung erfolgt durch zwei Mitglieder der Weiterbildungskommission, von denen mindestens einer klinisch tätig sein muss.
Bei Nichtbestehen sind zwei Wiederholungsprüfungen möglich.
Die Kosten für Bearbeitung und Ausrichtung der Prüfung betragen 250,00 EUR.
 

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