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Fachqualifikation Liquordiagnostik und klinische Neurochemie (Liquorzertifikat Labor)
Die Voraussetzungen für die Anerkennung der Fachqualifikation in der Liquordiagnostik wurden in den hier folgenden Richtlinien geregelt.

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Richtlinien

 

Es ist wesentliches Ziel dieser Richtlinien, zu einheitlicherer Qualität in der Liquordiagnostik und klinischen Neurochemie beizutragen und im Interesse einer qualifizierten laborgestützten Diagnostik neurologischer Erkrankungen die dazu notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

Die Deutsche Gesellschaft für Liquordiagnostik und Klinische Neurochemie e.V. (DGLN) als kooptiertes Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) hat in Zusammenarbeit von Naturwissenschaftlern und Neurologen mit Erfahrung in der Liquordiagnostik die folgenden Richtlinien entwickelt. Diese wurden mit den Mitgliedern der DGLN, mit dem erweiterten Vorstand der DGLN und mit Mitgliedern des Vorstands der DGN ent­wickelt und diskutiert. Diese Richtlinien wurden am 08.03.2002 vom Vorstand der DGLN beschlossen und vom Vorstand der DGN bestätigt (9/02).
Die DGLN führt die Aufgaben, die mit den Richtlinien verbunden sind, durch, spricht sie aber mit dem Vorstand der DGN ab, um die Relevanz der Liquordiagnostik für die Differentialdiagnose neurologischer Erkrankungen zu sichern.
Grundsätzlich regeln diese Richtlinien den Erwerb der Fachqualifikation (Liquor-Zertifikat) für alle in der Liquordiagnostik tätigen MedizinerInnen und NaturwissenschaftlerInnen aus der Chemie, Biochemie oder Biologie mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium. Eine Harmonisierung mit entsprechenden Teilen der Ausbildungen in klinischer Chemie und in Labormedizin wäre begrüßenswert und wird durch Kooperation mit diesen beiden Fachgesellschaften angestrebt.
Die hier genannten Voraussetzungen für die Führung eines Ausbildungslabors für Liquoranalytik könnten auch eine Hilfe bei der Formulierung der Richtlinien für die Akkreditierung von medizinischen Labors für die entsprechenden Organisationen darstellen.

Die Richtlinien regeln:

  • Aufgaben und Zusammensetzung der Weiterbildungskommission

  • Erwerb der Fachqualifikation Liquordiagnostik

  • Ausbildungsinhalte für die Fachqualifikation Liquordiagnostik (Anlage I)

  • Bestätigung der Ausbildungsqualifikation und Benennung qualifizierter Ausbildungslabors für Liquordiagnostik und klinische Neurochemie

  • Laborkurse (Anlage II)

  • Übergangsbestimmungen

 

I. Weiterbildungskommission der DGLN

 

Mitglieder und Anschrift der aktuellen Weiterbildungskommission

Der Vorstand (nach Beratung unter Einbeziehung des erweiterten Vorstandes) beruft mindestens 8 Mitglieder für die Weiterbildungskommission der DGLN. Die Hälfte der Mitglieder soll eine Hauptausbildung in Biochemie, Biologie, Chemie, klinischer Chemie oder Labormedizin haben. Die andere Hälfte der Kommissionsmitglieder sollen Neurologen sein, wobei einer gleichzeitig als Mitglied in der Fortbildungskommission der DGN mitarbeitet. Die Kommission benennt eines ihrer Mitglieder zur/zum Vorsitzenden. Mindestens ein Mitglied sollte auch Mitglied des Vorstandes der DGLN sein.

Die Kommission befindet in allen Fragen zu

  1. Bescheinigung der Fachqualifikation

  2. Bescheinigung der Ausbildungsqualifikation

  3. Benennung qualifizierter Ausbildungslabors

  4. Prüfungsordnung/Prüfungskommission

 

II. Erwerb der Fachqualifikation Liquordiagnostik und Klinische Neurochemie

 

Die Deutsche Gesellschaft für Liquordiagnostik und Klinische Neurochemie e.V. überprüft auf Antrag, ob die Bedingungen für den Erwerb der Fachqualifikation in Liquordiagnostik erfüllt sind und erteilt ein Liquor-Zertifikat.
Der Antrag ist an die Geschäftsstelle der DGLN zu senden. Die DGLN vermittelt auf Anfrage detaillierte Informationen, u. a. auch über die Kosten des Verfahrens (Prüfungsaufwand), Geschäftsordnung der Kommission oder aktuelle Kursangebote.

Voraussetzungen für die Anerkennung der Fachqualifikation in Liquordiagnostik:

  1. Nachweis eines abgeschlossenen Hochschulstudiums der Biochemie, Biologie, Chemie oder der Medizin

  2. Hinreichende Laborpraxis (siehe Anlage I), die in einem der qualifizierten Labors (siehe III) oder mit Einzelnachweis in unterschiedlichen Labors erworben wurde

  3. Kenntnisse über die Relevanz der Liquoranalytik im Rahmen allgemeiner neurologischer Diagnostik. Hospitation in einer neurologischen Klinik für wenigstens vier Wochen (kann über größeren Zeitraum aufgeteilt werden)

  4. Erfolgreiche Teilnahme an einem mehrtägigen Laborkurs, bei dem u. a. die Beurteilung von Liquorbefunden trainiert und geprüft wurde (Anlage II)

  5. Erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs für Liquorzytologie mit Zertifikat (Anlage II)

  6. Nachweis der Teilnahme an mindestens 2 labordiagnostikorientierten Kursen, die die klinische Relevanz der Analytik vermitteln (Anlage II)

  7. Grundkenntnisse über allgemeine Labordiagnostik: Alle für die Neurologie relevanten Verfahren, die vor allem die Blutanalytik betreffen, z. B. Tumormarker, Autoantikörper, Thrombophiliemarker, Sepsismarker, molekularbiologische Techniken etc.

  8. Theoretische Kenntnisse (siehe Anlage I), die im Rahmen einer Prüfung durch die Prüfungskommission der DGLN geprüft werden:

     

    1. Relevante Analysenmethoden

    2. Anatomie und Physiologie als für die Interpretation der Liquoranalytik notwendige Grundlagen

    3. Zytologie

    4. Neuroimmunologie

    5. Medizinisch-neurologische Kenntnisse, die für eine krankheitsbezogene Interpretation der Liquordatenmuster nötig sind (Anlage I)

III. Qualifizierte Laboratorien für die Ausbildung in Liquordiagnostik

Die Ausbildungsqualifikation eines Liquorlabors hängt von der Ausbildungsqualifikation des Antragstellers und der Qualifikation des Labors ab.

A. Ausbildungsqualifikation des Leiters

Die Ausbildungsberechtigung wird ad personam für zunächst 5 Jahre erteilt und auf Antrag jeweils um 5 Jahre verlängert.
Die mehrjährige Tätigkeit in einem Liquorlabor, das die Voraussetzungen eines Ausbildungslabors erfüllt, ist Grundvoraussetzung für die Ausbildungsqualifikation. Das sind mindestens 3 Jahre nach Erwerb der Fachqualifikation Liquordiagnostik mit mehr als 3000 beurteilten Liquores. Die einschlägige wissenschaftliche Tätigkeit (Publikationen, Vorträge auf Fachtagungen, Promotion oder Habilitation) und die Teilnahme an Weiterbildungs- und Fachtagungen oder Laborleitertreffen der Fachgesellschaften sollte dokumentiert werden (siehe auch Übergangsregelung).

B. Voraussetzungen für ein qualifiziertes Ausbildungslabor für Liquordiagnostik

Das Labor sollte einen jährlichen Probendurchgang von ca. 1000 Liquor- und Serumpaaren haben und das folgende Grundprogramm (evtl. in Zusammenarbeit mit anderen Laboratorien) durchführen:

  • Visuelle Inspektion

  • Zytologie: Bestimmung der Zellzahl und Durchführung einer Zelldifferenzierung

  • Proteinanalytik: Gesamteiweiß im Liquor. Albumin, IgG, IgA, IgM in Liquor und Serum

  • Isoelektrische Fokussierung zum Nachweis oligoklonalen IgG’s

  • Nachweis erregerspezifischer Antikörper in Liquor und Serum (ELISA, Antikörper-Index)

  • Laktat

  • Zusammenfassung der oben genannten Parameter in einem integrierten Gesamtbericht mit Interpretation

  • Fallgerechte Einbeziehung weiterer spezieller Parameter. Dies ist je nach Labor variabel, z.B. Tumormarker, Demenzmarker, Tumorzytologie, PCR für neurotrope Erreger, allgemeine Labordiagnostik neurologischer Erkrankungen, etwa Coeruloplasmin und Kupfer für Morbus Wilson.

  • Interne und externe, fachgerechte Qualitätskontrolle. Für die externe Qualitätskontrolle muss an einem Ringversuch teilgenommen werden, der, über die unzureichenden Bedingungen von Rilibäk hinaus, auf der Basis von Liquor/Serum -Quotienten prüft (Publikation der DGN/DGLN).

Die interpretierende Zusammenfassung aller Daten des Grundprogrammes ist eine wesentliche Voraussetzung für die Anerkennung als qualifiziertes Liquorlabor. Sollte z. B. die Bestimmung der spezifischen Antikörper in einem anderen, z. B. virologischen oder mikrobiologischen Labor erstellt werden, so ist es dennoch notwendig, die Daten in Kooperation mit diesen Labors in einen integrierten Gesamtbefund aufzunehmen.
Labors ohne hinreichende personelle und technische Kapazität für Zytologie (Zelldifferenzierung) sind als Ausbildungslabor nicht qualifizierbar.
Bei Ausscheiden des/der Ausbildungsberechtigten oder bei Veränderung der Laborstruktur erlischt die Anerkennung als Ausbildungslabor.

 

Anlage I

 

Richtlinien für die Weiterbildung in Liquordiagnostik und klinischer Neurochemie
(Diese Richtlinien sind mit dem angestrebten Befähigungsnachweis Liquordiagnostik und klinische Neurochemie der Bundesärztekammer abgestimmt)

 

Während seiner Weiterbildung muss der Weiterzubildende theoretische und praktische Kenntnisse im Bereich der Liquordiagnostik und Neurochemie erwerben. Zur Ergänzung seiner im Ausbildungslabor erworbenen Kenntnisse muss er vier Kurse belegen (siehe Weiterbildungszeit und Anlage II). Die Ausbildung muss folgende Inhalte umfassen:

 

​

  1. Weiterbildungszeit

     

    1. Die Weiterbildungszeit beträgt bei ganztägiger Tätigkeit ein halbes Jahr, bei Halbtagstätigkeit ein Jahr. Diese Zeitspanne sollte in höchstens zwei Abschnitten absolviert werden.

    2. Während dieser Weiterbildungszeit bzw. bis zu einem Jahr danach muss an insgesamt vier von der Deutschen Gesellschaft für Liquordiagnostik und Neurochemie anerkannten Kursen mit zusammen mindestens 30 Wochenstunden teilgenommen werden (Anlage II).

    3. Am Ende der Weiterbildungszeit wird eine Bescheinigung vom Ausbildungsberechtigten ausgestellt, aus der die Zeit der Weiterbildung und die Zahl der durchgeführten Laboruntersuchungen hervorgeht.

    • Weiterbildungsinhalte

  2.  

    1. Theoretische Grundlagen der Liquordiagnostik und Neurochemie, Durchführung und Betrieb manuell betriebener und automatischer Analysengeräte einschließlich der Beurteilung von Analysenfehlern, der Fehlersuche, Fehlerbehebung und Kenntnisse zur klinischen Relevanz von Befunden.
      Hierzu gehören Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten (o=obligatorisch, f=fakultativ) in:

       

      ​

      1. Physiologie und Pathophysiologie des Liquorkompartiments und des Nervensystems (o)

      2. Neuroimmunologische Reaktionsmuster (o)

      3. Krankheitsorientierte Evaluation von Befundmustern (o)

      4. Methodik und Durchführung spezieller Laboruntersuchungen der Liquordiagnostik

         

        1. Zytologische Methoden (Zellzahl, Zelldifferenzierung) (o), Immunzytochemie, in situ Hybridisierung (f)

        2. Nephelometrie, Turbidimetrie, Photometrie (o)

        3. ELISA (o)

        4. Isoelektrische Fokussierung (o)

        5. Elektrophoretische Trennung von Proteinen mit unspezifischen und oder spezifischen Immundetektionsverfahren (Affinitätsblot, Immunoblot) (f)

        • Methodik und Durchführung spezieller Laboruntersuchungen der Neurochemie

           

          1. Tumormarker (f)

          2. Laktat (o)

          3. Autoantikörper (f)

          4. Hirnproteine als Demenz-Marker (f)

          5. Nachweis von Liquor in Sekreten (f)

          6. Therapeutisches Drug Monitoring zentral wirksamer Medikamente (f)

        • Molekularbiologische Techniken (qualitativer oder semiquantitativer Nachweis von humanem oder erregerspezifischem Genommaterial (f)

           

        • Qualitätskontrolle (intern und extern) (o)

           

      • Folgende Richtzahlen zum Nachweis der Weiterbildung müssen erbracht werden:

         

     

    • selbständige Auswertung und Beurteilung von Liquorbefundberichten mit vollständigem Grundprogramm und Spezialanalytik von mindestens 800 Patienten.
      Dazu gehören folgende Daten:

       

      • Gesamteiweiß, Albumin, IgG, IgA, IgM mit Quotientendiagramm und Beurteilung der intrathekalen Synthese und Laktat

      • Erregerspezifischer Antikörper und Bestimmung des Antikörper-Index

      • Isoelektrische Fokussierung mit Nachweis oligoklonaler Banden

      • Liquorzytologie (Zellzahl und Zelldifferenzierung)

      • selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation folgender Untersuchungen:

         

        • Mikroskopische Untersuchung des Liquors und Befundung nach einfacher Färbung, mindestens 250 Patienten

        • Quantitative immunologische Bestimmung von Proteinen und anderen Substanzen mittels Nephelometrie, mindestens je 300 Patienten

        • Quantitative immunologische Bestimmung von Proteinen mit Berechnung des Antikörperspezifitätsindex, mindestens 200 Patienten

        • Isoelektrische Fokussierung von Proteinen im Liquor und Serum, mindestens 300 Patienten

       

        • Die unter Punkt 2.1 wie 2.2 genannten Kenntnisse können zum Teil durch den Besuch der vorgesehenen Kurse erworben werden.

           

  3. Das Zertifikat für die Fachqualifikation Liquordiagnostik

     

    1. Das Zertifikat wird auf Antrag erteilt.

    2. Die Vorraussetzungen für die Anerkennung der Fachqualifikation in der Liquordiagnostik müssen erfüllt sein.

    3. Zwischen Beendigung der Weiterbildungszeit sowie Anmeldung zur Prüfung darf nicht mehr als ein Jahr vergehen.

    • Ausbildungslabors

       

      1. Das Ausbildungslabor sollte über einen Durchgang von ca. 1.000 Liquor cerebrospinalis-Serumpaaren verfügen.

      2. Das Ausbildungslabor muss von der DGLN anerkannt sein.

      3. Der Laborleiter muss die von der DGLN vergebene Ausbildungsberechtigung besitzen.

      4. Das Ausbildungslabor muss regelmäßig an von der DGLN anerkannten externen Qualitätskontrollen teilnehmen.

    • Ausbildungsberechtigte

       

      1. Der Ausbilder muss im Besitz der Ausbildungsberechtigung sein.

      2. Die Ausbildungsberechtigung wird auf Antrag ad personam erteilt.

      3. Zwischen Erteilung des Zertifikats für die Fachqualifikation Liquordiagnostik und Antragstellung auf Ausbildungsberechtigung muss der Antragsteller mindestens drei Jahre selbständig auf dem Gebiet der Liquordiagnostik und Neurochemie gearbeitet haben.

      4. Die Voraussetzungen werden durch die Weiterbildungskommission der DGLN überprüft.

      5. Der Ausbildungsberechtigte muss bestätigen, dass er die Ausbildung entsprechend den Richtlinien der DGLN durchführt. Die Prüfungs- und Weiterbildungskommission kann Auskunft über die Zahl der in Ausbildung befindlichen Personen, Zahl der jährlich untersuchten Liquor cerebrospinalis, Geräteausstattung und durchgeführten Methoden einholen und anonymisierte Beispiele von Befunden anfordern.

      6. Ausbildungsberechtigte müssen Mitglieder der DGLN sein.

      7. Die Ausbildungsberechtigung entfällt und kann durch die Weiterbildungskommission der DGLN ausdrücklich entzogen werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind (z. B. Nichteinhaltung der Weiterbildungsrichtlinien, mehr als dreijährige Unterbrechung der Tätigkeit als Laborleiter usw.).

    • Richtlinien für die Prüfung zur Erlangung des Liquor-Zertifikates

    • Die Richtlinien für die Prüfung und Zusammensetzung der Prüfungskomission sind bei der Weiterbildungskommission zu erfragen.

 

Anlage II

 

Ergänzende Laborkurse

Ein wichtiger Bestandteil für das Erlangen des Zertifikats für die Fachqualifikation Liquordiagnostik ist die Teilnahme an Laborkursen, die von der DGLN anerkannt sind, der folgenden Ausrichtungen:

  1. Mehrtägiger Laborkurs, der Methodenvergleiche anbietet, praktische und theoretische Kenntnisse der Liquoranalytik übt, verbunden mit Training und einem Test zur Interpretation von Liquorbefunden. Detailliertes Zertifikat für die erfolgreiche Teilnahme.

  2. Zytologie-Kurs mit Prüfung der Kenntnisse an Präparaten der wesentlichen Zelltypen des normalen und pathologischen Liquors. Detailliertes Zertifikat für die erfolgreiche Teilnahme.

  3. Zwei klinisch orientierte Kurse über allgemeine Labordiagnostik neurologischer Erkrankungen (Teilnahme-Bescheinigung), z. B. Fortbildungsakademie der DGN.

Allgemeiner Laborkurs mit Interpretationstraining und Abschlussprüfung
Als wichtiger Bestandteil ist die Interpretation von ca. 40 verschiedenen Liquorbefunden zu leisten. Diese Befunde sollten geeignet sein, Plausibilitätsaspekte sowohl in methodischer als auch neurologischer Hinsicht zu thematisieren. Daneben sollen die wesentlichen neurologischen Erkrankungen eingeschlossen sein. Die richtige Bewertung von 90% der Befunde ist Voraussetzung für den Erhalt des Zertifikates.

Kurs in Liquorzytologie
Die Teilnahme an einem Kurs der praktisch die Fähigkeit in Differenzierung von Liquorzellen an Zellpräparaten prüft und zertifiziert, wird z.B. in dem Ringversuch Liquorzytologie in Stadtroda angeboten.

Kurse zur allgemeinen Laboranalytik neurologischer Erkrankungen
Im Rahmen der Fortbildungsakademie der DGN werden labororientierte Diagnostik-Kurse angeboten.
Diese Halbtagskurse werden im Rahmen der DGN-Jahrestagung validiert und vermitteln krankheitsbezogenes Wissen in allgemeiner Labordiagnostik, vor allem auch in der Analytik anderer Körperflüssigkeiten.

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