Arbeitsordnung
Arbeitsordnung der Jungen Liquorologie als Arbeitsgruppe innerhalb der Deutsche Gesellschaft für Liquordiagnostik und Klinische Neurochemie e.V.
1. Grundsätze
Die Junge Liquorologie ist als ständige Arbeitsgruppe innerhalb der Deutschen Gesellschaft für Liquordiagnostik und Klinische Neurochemie e.V. (DGLN) organisiert. Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe „Junge Liquorologie“ ist dem ideellen Bereich der DGLN zugeordnet und damit dem Vorstand der DGLN gegenüber rechenschafts- und berichtpflichtig. Die Arbeitsordnung kann nach dem Willen vom Vorstand der DGLN in Zusammenarbeit mit dem Vorstand der Jungen Liquorologie nach Bedarf den veränderten Arbeitsbedingungen angepasst werden. Es gilt als übergeordnetes Dokument in vollem Umfang die aktuelle Satzung der DGLN.
2. Name und Gründung
Die Bezeichnung „Junge Liquorologie“ (JuLi) wurde einstimmig auf der DGLN Vorstandsversammlung am 05.05.2023 anlässlich der Jahrestagung der DGLN beschlossen. Die Bezeichnung sowie Organisationsstruktur der Arbeitsgruppe wurde gegenüber der vollständigen Mitgliederversammlung der DGLN im Rahmen der Jahrestagung der DGLN 2023 kommuniziert und ohne Widerspruch akzeptiert.
3. Mitgliedschaft
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft ist ein abgeschlossenes oder laufendes Hochschulstudium in einem naturwissenschaftlichen, lebenswissenschaftlichen oder medizinischen Fach. Medizinisch-technische Angestellte mit Expertise im Bereich Liquoranalytik (mindestens einjährige Erfahrung) und fortwährender Arbeit im Bereich diagnostischer Liquoranalytik oder in Forschungslaboren können ebenfalls eine JuLi-Mitgliedschaft beantragen. Die Altersbegrenzung für eine Mitgliedschaft ist grundsätzlich mit dem Erreichen des vollendeten 40. Lebensjahres erreicht. Ausnahmen können jedoch formlos beim JuLi-Vorstand beantragt werden. Ordentliche Mitglieder der JuLi müssen Mitglieder der DGLN sein. Die Mitgliedschaft der DGLN erfolgt auf Anfrage bei der Geschäftsstelle der DGLN. Der Beitritt zur JuLi erfolgt auf Anfrage beim JuLi-Vorstand. Nach Beendigung der JuLi-Mitgliedschaft bleibt die DGLN-Mitgliedschaft weiterhin bestehen. Nach Aufnahme in die JuLi erhält jedes neue Mitglied eine Mitgliedsnummer sowie Mitgliederurkunde. Die Mitgliedsnummer setzt sich aus dem Beitrittsjahr in die DGLN sowie der Aufnahmenummer in die JuLi zusammen.
4. Kooptierte Mitglieder
Kooptierte Mitglieder der JuLi können ÄrztInnen, WissenschaftlerInnen sowie andere fachlich qualifizierte Personen sein, die die Ziele der Arbeitsgruppe unterstützen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Mitglieder anderer Fachgesellschaften handeln, die zur Kooperation zwischen den Nachwuchsgruppen eingeladen werden. Diese Personen müssen nicht zwingend Mitglieder der DGLN werden. Es werden Mitglieder der Arbeitsgruppe der JuLi bestimmt, die als kooptierte oder regelhafte Mitglieder in anderen Nachwuchs-Fachgesellschaften in beratender und kooperativer Funktion im Bereich Liquoranalytik mitwirken. Diese Mitglieder sind vollumfänglich an die hier dargestellte Arbeitsordnung gebunden.
5. Aufgaben und Ziele
Durch die Arbeitsgruppe sollen der wissenschaftliche und fachliche Austausch der Mitglieder untereinander sowie mit etablierten Mitgliedern in der DGLN gewährleistet und explizit unterstützt werden. Oberstes Ziel der Arbeitsgruppe ist es, das etablierte Wissen der diagnostischen Liquoranalytik an jüngere KollegInnen in der frühen Weiterbildungsphase der beruflichen Karriere weiterzugeben. Im Einzelnen betrifft dies die Nachwuchsarbeit/-werbung, die Vernetzung jüngerer KollegInnen innerhalb der Gesellschaft der DGLN, die Etablierung eines digitalen und analogen Fortbildungsprogramms, Forschungsförderung sowie Öffentlichkeitsarbeit (Kongressteilnahmen, Vernetzung mit anderen Fachgesellschaften).
6. Struktur der Arbeitsgruppe
6.1 Vorstand der Arbeitsgruppe
- Der Vorstand der Arbeitsgruppe erstattet dem DGLN-Vorstand mindestens einmal jährlich oder auf Anforderungen Bericht. Sie können im Bedarfsfall zu Sitzungen des Vorstandes eingeladen werden.
- Der Vorstand der Arbeitsgruppe besteht aus den beiden SprecherInnen sowie den kooptierten Mitgliedern bei der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN)/Junge Neurologie (s. Beschreibung unter 4.) und der Deutschen Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin/Junges Labor (s. Beschreibung unter 5.). Insgesamt besteht der leitende Vorstand der JuLi aus 4 Personen.
- Die SprecherInnen der JuLi sowie die beiden kooptierten Mitglieder werden von der JuLi Mitgliederversammlung alle 2 Jahre anlässlich der DGLN-Jahrestagung gewählt und durch den Vorstand der DGLN bestätigt. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung der JuLi mit einfacher Stimmenmehrheit aller anwesenden Mitglieder gewählt. Die Durchführung von Wahlen ist auch im Wege einer hybriden Versammlung zulässig, bei der Mitglieder sowohl in Präsenz als auch mittels elektronischer Kommunikation teilnehmen können. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl. Die Leitung (SprecherInnen) besteht aus zwei Personen, die gleichwertig die Leitung der JuLi innehaben. Die Wahl kann für dieselbe Person, abgesehen von der Altersbegrenzung, erneut erfolgen. Die Amtszeit beginnt mit der Wahl und endet mit Ablauf von zwei Jahren durch die darauffolgende Wahl. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn 3 von 4 Personen anwesend sind.
- Zur Beratung von Grundsatzfragen und zur Lösung besonderer Aufgaben kann der Juli Vorstand den Vorstand der DGLN hinzuziehen.
- Für bestimmte Aufgaben können vorübergehende Arbeitskreise gebildet werden.
6.2 Ständige Vertretung in der Weiterbildungskommission der DGLN
- Ein Mitglied der JuLi wird als ständige Vertretung in der Weiterbildungskommission der DGLN ernannt
- Die Bestimmung erfolgt per Wahl in der Mitgliederversammlung der JuLi alle 2 Jahre anlässlich der Jahrestagungen der DGLN. Die Wiederwahl für dieselbe Person ist, abgesehen von der Altersbegrenzung, möglich.
- Der/die Weiterbildungsbeauftragte der JuLi vertritt die Interessen der JuLi gegenüber der Weiterbildungskommission der DGLN
- Der/die Weiterbildungsbeauftragte der JuLi erstattet nach jeder Sitzung der Weiterbildungskommission der DGLN der Leitung der JuLi Bericht
- Sollte der/die Weiterbildungsbeauftragte der JuLi nicht in der Lage sein, seine/ihre bisherigen Aufgaben wahrzunehmen, wird von der Leitung der Arbeitsgruppe ein Nachfolger/eine Nachfolgerin bestimmt und diese/dieser von der Mitgliederversammlung bestätigt
6.3 Ständige Vertretung im Erweiterten Vorstand (EV) der DGLN
- Die 4 Vorstandsmitglieder der JuLi sind assoziierte Mitglieder des Erweiterten Vorstands (EV) der DGLN. Es wird erwartet, dass mindestens zwei dieser Mitglieder an den in der Regel alle sechs Monate stattfindenden Sitzungen des EVs teilnehmen und dem Vorstand sowie dem EV über die Aktivitäten der JuLi berichten. Als ständige Vertretung im EV der DGLN sind die 4 Vorstandmitglieder der JuLi stimmberechtigt.
6.4 Kooptierte Mitglieder der JuLi bei der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN)/Junge Neurologie
- Ein Mitglied der JuLi wird als kooptiertes oder vollständiges Mitglied der Nachwuchsgesellschaft der DGN vorgeschlagen („Junge Neurologie“).
- Die Bestimmung erfolgt per Wahl in der Mitgliederversammlung der JuLi alle 2 Jahre anlässlich der Jahrestagungen der DGLN. Eine Wiederwahl derselben Person ist, abgesehen von der Altersbegrenzung, möglich. Die Wahl muss durch die Nachwuchsgesellschaft der DGN angenommen werden.
- Der/die VertreterIn der JuLi vertritt die Interessen der JuLi gegenüber der Nachwuchsgesellschaft der DGN und ist primär für die Integration der JuLi in wissenschaftlichen und Fortbildungsveranstaltungen der Jungen Neurologie zuständig.
- Der/die VertreterIn der JuLi erstattet der Leitung der JuLi nach jeder Sitzung der Jungen Neurologie Bericht.
- Sollte der/die VertreterIn der JuLi nicht in der Lage sein, seine/ihre bisherigen Aufgaben wahrzunehmen, wird von der Leitung der Arbeitsgruppe ein/e NachfolgerIn bestimmt und dieser/e von der Mitgliederversammlung der JuLi bestätigt. Die Wahl muss durch die Nachwuchsgesellschaft der DGN angenommen werden.
6.5 Kooptierte Mitglieder der JuLi bei der Deutschen Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin/Junges Labor
- Ein Mitglied der JuLi wird als kooptiertes oder vollständiges Mitglied der Nachwuchsgesellschaft der DGKL vorgeschlagen („Junges Labor“).
- Die Bestimmung erfolgt per Wahl in der Mitgliederversammlung alle 2 Jahre anlässlich der Jahrestagungen der DGLN. Die Wiederwahl für dieselbe Person ist unbegrenzt möglich. Die Wahl muss durch die Nachwuchsgesellschaft der DGKL angenommen werden.
- Der/die VertreterIn der JuLi vertritt die Interessen der JuLi gegenüber der Nachwuchsgesellschaft der DGKL und ist primär für die Integration der JuLi in themengebundene wissenschaftliche und Fortbildungsveranstaltungen des Jungen Labors zuständig.
- Der/die VertreterIn der JuLi erstattet nach jeder Sitzung des Jungen Labors der Leitung der JuLi Bericht.
- Sollte der/die VertreterIn der JuLi nicht in der Lage sein, seine/ihre bisherigen Aufgaben wahrzunehmen, wird von der Leitung der Arbeitsgruppe ein/e NachfolgerIn bestimmt und dieser/e von der Mitgliederversammlung der JuLi bestätigt. Die Wahl muss durch die Nachwuchsgesellschaft der DGKL angenommen werden.
7. Vertretung im Rechtsverkehr
Siehe § 13 der Satzung der DGLN
8. Auflösung der JuLi
Die JuLi kann durch den Beschluss einer hybrid einberufenen Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Hierzu ist mindestens eine ¾ Mehrheit aller anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Falls einer Mitgliederversammlung dauernde Hindernisse entgegenstehen, so entscheidet der JuLi-Vorstand über die Auflösung (ebenfalls mit ¾ Mehrheit). Die Auflösung der JuLi wird dann durch den JuLi-Vorstand dem DGLN-Vorstand bekanntgegeben.
9. Streitfall und Uneinigkeiten
- Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Arbeitsgruppe JuLi sollen zunächst einvernehmlich innerhalb der AG geklärt werden. Sofern eine Einigung nicht erzielt werden kann oder Belange der DGLN betroffen sind, muss der Vorstand der DGLN kontaktiert werden. Dieser vermittelt zwischen den Beteiligten und trifft im Streitfall eine abschließende Entscheidung.
- Die AG JuLi ist eine Arbeitsgemeinschaft innerhalb der DGLN und erkennt deren Satzung sowie Beschlüsse als übergeordnet verbindlich an. Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten zwischen der JuLi und der DGLN sollen zunächst im gegenseitigen Einvernehmen im Rahmen einer Zusammenkunft beider Vorstände (auch hybrid zulässig) geklärt werden. Kommt keine Einigung zustande, besitzt der Vorstand der DGLN die Entscheidungsbefugnis unter Berücksichtigung der Interessen beider Seiten.
10. Finanzierung
Siehe § 15 der Satzung der DGLN
11. Schlussbestimmungen
Diese Arbeitsordnung tritt am 01.07.2026 in Kraft.

